Der DRV Bund hat einen Kommanditisten eines Mandanten als sozialversicherungspflichtig eingestuft (2 Beurteilungen der 2 anderen Kommanditisten stehen noch aus). Somit müssen die Sozialversicherungsbeiträge über den Arbeitgeber angemeldet und abgeführt werden. Der Kommanditist ist freiwillig KV+PV versichert bei der TKK; RV fällt keine an, da er Mitglied der Ingenieurkammer ist. Da er Kommanditist (Unternehmer) ist (Einkünfte nach §15EStG nicht § 19 EStG), erhält er kein Gehalt, sondern es müssen nur die Sozialversicherungsbeiträge über den Mandanten abgeführt werden. Service-Kontakt über die DATEV ergab leider keine konkrete Lösung. Unsere Idee: Kommanditisten im Mandanten anlegen als Mitarbeiter (PGS 101) allerdings nur mit 9 0 1 1 KV7RV/AV/PV. Und die Entlohnung als sv-pflichtigen aber steuerfreien Bezug mtl. abrechnen. Damit wäre die SV-Seite bedient. Aber: was mache ich mit dem Nettoauszahlungbetrag auf der monatlichen Abrechnung. Dieser wird nicht ausbezahlt, da der Kommanditist ja kein Gehalt bekommt. Könnte man den Auszahlungsbetrag mit Nettoabzug "Vorschuss" oder "Verrechnung" abziehen? Buchhaltungstechnisch könnte man diesen Vorgang gegen das Verrechnungskonto des Kommanditisten buchen, oder? Hat hierzu jemand Praxiserfahrung? Denn ganz neu dürfte das Thema nicht sein, oder? Vielen dank vorab.
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