Hallo, ist es dann nicht einfacher, die neuen Stundensätze jeweils in den Bewegungsdaten zu erfassen? Löschen können Sie immer alles*, was nicht mehr in der Rückrechnungstiefe ist, also alles*, was vor dem Vorjahr war: in 2023 alles vor 2022. *alles: nicht zu wörtlich nehmen, manche Stammdaten werden für Bescheinigungen auch für vorherige Jahre benötigt, also nur das löschen, was unbedingt erforderlich "weg muss".
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