Ja genau, laut Krankenkasse sollte ich den tatsächlichen Tag der Entbindung auch als geschätzten Tag der Entbindung eintragen. Die Mutterschutzfrist beträgt dann ab 01.10.2023 18 Wochen, da es eine Frühgeburt war. Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hat es auch richtig berechnet...bisher passt es!
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