Hallo @all, ich bin so böse und unterstelle eine Verbeitragung durch die Hintertür. Und ich gehe noch weiter: Das wird in Zukunft Prüfungsschwerpunkt, weil damit ganz leicht und ohne viel Aufwand ein schönes Mehrergebnis für die Weihnachtsfeiern erzielt werden kann. Seien wir realistisch: Wer ist in der Lage, eine WEIHNACHTSFEIER zeitlich passend so pauschalbesteuert abzurechnen, dass die sv-rechtliche Frist eingehalten werden kann? Im relevanten Zeitraum liegen Weihnachtsfeiertage und Silvester; am Jahresende (das auch in Behörden vielfach bereits Mitte Dezember beginnt) wird es damit fast unmöglich, die Rechnungen zusammenzutragen etc. pp. Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
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