Hallo @saskiasparing, für folgende Tätigkeiten kann LODAS derzeit standardmäßig Gegenstandswerte zählen: Neuanlage eines Mitarbeiters Erstabrechnung - getrennt nach Normallohn / Baulohn Wiederabrechnung - getrennt nach Normallohn / Baulohn Gesendete Datenübermittlungen im EEL-, BEA-, AAG-, KEA- oder A1-Verfahren, Abrufe von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) Mitarbeiter mit leeren Lohnkonten – Erstabrechnung Mitarbeiter mit leeren Lohnkonten – Wiederabrechnung Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument 1021032.
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