Der Tipp von @FrankB war zwar nicht die exakte Lösung, hat mich aber auf den richtigen Pfad geführt. Es war bereits einmal eine Unterberechnung erfasst. Diese ist auch ins RZ übertragen worden. Da die Unterberechnung - wie erst später bekannt wurde - jedoch länger andauerte, ist der Zeitraum des Krankengeldbezugs bei der Wiederholungsabrechnung neu und durchgehend erfasst worden. Damit kommt DATEV nicht klar. Die Wiederholungsabrechnung funktioniert nur dann korrekt, wenn man die Zeiten des Krankengeldbezuges genau so erfasst, wie in der Ursprungsabrechnung und für die weiteren Zeiträume diese einzeln zusätzlich erfasst. Fasst man Zeiträume zusammen, rechnet DATEV gar keinen Krankengeldbezug als Unterbrechnung raus. Wie schon vermutet: saudummer Fehler mit großer Wirkung.
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