Hallo Zusammen, gerne möchte ich auf das Löschen der Mitgliedschaften eingehen: Außerdem steht in Dokument 1032526 (Aktualisierung 26.01.2017!!!) in Kapitel 3.6.2 der ausdrückliche Hinweis "Löschen Sie keine Mitgliedschaft, für die Sie schon eine Abfrage der Stammdaten Unfallversicherung durchgeführt haben." Stattdessen soll man die Mitgliedschaft beenden. Also ich wäre mit Löschen erst mal vorsichtig! Hier wäre eine dringende Stellungnahme von Seiten der Datev angebracht. Wenn Sie bereits eine Abfrage der UV-Stammdaten gestartet und eine Rückmeldung mit gültigen Mitgliedsdaten von der DGUV erhalten haben, sollten Sie die Mitgliedschaft nicht einfach löschen. Hier ist die Stammdatenabfrage zunächst zu stornieren, da die DGUV sonst auch einen Digitalen Lohnnachweis für Ihre gelöschte Mitgliedschaft erwartet. Sollten Sie noch keinen Stammdatenabruf durchgeführt oder eine fehlerhafte Rückmeldung (z.B. ungültige Mitgliedsnummer) erhalten haben, können Sie die betroffene Mitgliedschaft löschen. WICHTIG: Achten Sie hierbei bitte darauf, dass Sie die Mitgliedschaft erst im Monat nach Ablauf der Gültigkeit entfernen, damit die Stammdaten für das komplette Meldejahr vollständig sind. Als Beispiel: Mitgliedschaft 1 Beginn: 01.01.2016 Ende: 31.12.2016 Der Monat nach Ablauf der Gültigkeit ist in diesem Fall 01/2017. Wenn Sie ab Januar 2017 eine neue Mitgliedschaft anlegen möchten, können Sie im Bearbeitungsmonat 01/2017 die Mitgliedschaft 1 löschen und eine neue Mitgliedschaft (z.B. Nr. 2) anlegen. Bitte verwenden Sie für die neue Mitgliedschaft eine bisher noch nicht vergebene oder gelöschte Nummer, im Beispiel nicht die laufende Nummer 1. Warum ist das Löschen der nicht mehr gültigen Mitgliedschaft notwendig? Damit Ihre Stammdaten zum Einen korrekt gepflegt sind und zum Anderen die Werte für den Digitalen Lohnnachweis nicht doppelt laufen. Vielen Dank für Ihr Feedback zum Dokument 1032526 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Anleitung für LODAS. Eine Anpassung des Dokuments habe ich weitergegeben. Alternativ finden Sie in der Checkliste unter 2.3 ebenfalls eine ausführliche Information. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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