Ein Dokument habe ich nicht, wird auch knapp, da die Abrechnung je Kanzlei individuell gehandhabt wird. Dafür habe ich eine Merkregel, die auf jeden Sachverhalt anwendbar ist: Ist das, was ich gerade gemacht habe die Hauptleistung gewesen? Je nachdem, was die Hauptleistung ist, kann man so eindeutig ermitteln, dass es sich bei der Nachfrage wegen fehlender Belege wohl nicht um die Leistung "Steuererklärung" handelt, also muss es eine Nebenleistung sein.
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