Hallo zusammen, wir diskutieren gerade im Büro, ob man anstelle des Weihnachtsgeldes die Inflationspauschale auszahlen kann. Wir zahlen seit Jahren ein Weihnachtsgeld aus, dies erfolgt aber unter den Freiwilligkeitsvorbehalt. Die Mitarbeiter erhalten dazu auch immer ein Schreiben, dass die Zahlung des Weihnachtsgeldes als freiwillige und jederzeit widerrufbare Leistung anzusehen ist. Was sagt ihr? Könnten wir anstelle des Weihnachtsgeldes die Inflationspauschale auszahlen? Bei Haufe "Personal Office Premium" habe ich folgende Anmerkung dazu gefunden: Wie eingangs dargestellt, können Zahlungen, auf die Arbeitnehmer bereits einen Anspruch haben, nicht in eine Inflationsprämie umgewandelt oder umgewidmet werden. Derartige Zahlungen würden nicht zusätzlich, sondern ersatzweise gezahlt. Damit scheiden praktisch alle schon im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbarten Leistungen als Inflationsausgleichsprämie aus. Ist hingegen bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld / Sonderzahlungen / Bonus) kein Rechtspruch entstanden, etwa weil die Voraussetzungen für eine betriebliche Übung nicht vorlagen oder wirksame Freiwilligkeitsvorbehalte bestehen, und soll diese Leistungen nun im Zuge der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie entfallen, dürfte das Zusätzlichkeitserfordernis erfüllt sein. Da kein Leistungsanspruch existiert, wird die Inflationsausgleichsprämie hier nicht "anstatt" einer Sonderzahlung gezahlt. Gerade in Krisenzeiten ist es nicht unüblich, dass Unternehmen langjährig gewährte Zahlungen nicht auszahlen oder vermindern, sodass eine derartige Handhabung nicht zwingend rechtsmissbräuchlich wäre.
... Mehr anzeigen