Hallo Community,
ich habe noch mal eine Frage zur EPP. Auf der Seite vom Bundesfinanzministerium steht folgendes:
Dann haben ja auch die Mitarbeiter Anspruch, die erst nach dem 30.09.22 einen Job beginnen.
Ich kann ja aber nicht für jeden neuen Mitarbeiter nach dem 30.09.22 eine Wiederholung für den August machen, um die Pauschale über die Lst. Anmeldung wieder reinzubekommen.
Bedeutet für mich, der AG ist bei Eintritte nach dem 30.09.22 raus und muss nicht tätig werden oder?
Der AN müsste sich also selbst darum kümmern und eine Steuererklärung machen, um an die 300 € zu kommen. Aber Azubis machen ja für gewöhnlich noch keine Lohnsteuererklärung. 🤔
Bin mir das gerade etwas unsicher. Über Antworten würde ich mich freuen. 😊
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, der AG ist raus, da das Arbeitsverhältnis nicht zum 01.09.2022 bestand.
Selbst wenn der AN zum 02.09.2022 das Arbeitsverhältnis beginnt ist der AG raus.
Wie du bereits geschrieben hast, können sich die Personen die EPP dann über die Steuererklärung holen.
Beim 2.9. ist der AG auch schon raus? Dachte das geht zumindest bis zum 30.9.
Weiß zwar nicht, wie ich darauf komme, aber ok. 😄
Vielen lieben Dank für die Antwort.