Man kann als Angehörige eine Grundsteuererklärung abgeben. Wir haben den Sachverhalt, dass Mandanten in einem separaten Portal also Zentraler Mandant sich eingegeben haben, aber als Eigentümer die Eltern angegeben wurden. Somit haben wir als zentralen Mandanten einen anderen als als Eigentümer. Unter dem Punkt "Basis" kann man unten den Abweichenden Eigentümer angeben, allerdings nur als Alleineigentum. Müssen wir jetzt also in dem Programm grundsteuer-digital die Eltern auch als Zentrale Mandanten anlegen ? Bei Elster kann der Zentrale Mandant auch abweichend von den Eigentümern sein und dort kann man Ehegatten anlegen. LB
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