Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben heute versucht unter einem Mandanten einen abweichenden Eigentümer anzulegen.
Allerdings ist der abweichende Eigentümer ein Ehepaar.
Wenn ich als Eigentumsverhältnis Ehegatten angebe, dann erscheint die Fehlermeldung "Bitte stellen Sie im Tab Grundstück in Feld Eigentumsverhältnisse die Option Alleineigentum einer natürlichen Person ein um einen alternativen Eigentümer angeben zu können".
Mit freundlichen Grüßen
LB
Ich verstehe den Sachverhalt nicht.
Die Steuererklärung muss doch durch den/die Eigentümer erklärt werden. Einen abweichenden Eigentümer kann es deshalb m.E. nicht geben.
Helfen Sie mir auf die Sprünge.
Martin Heim
Man kann als Angehörige eine Grundsteuererklärung abgeben. Wir haben den Sachverhalt, dass Mandanten in einem separaten Portal also Zentraler Mandant sich eingegeben haben, aber als Eigentümer die Eltern angegeben wurden. Somit haben wir als zentralen Mandanten einen anderen als als Eigentümer. Unter dem Punkt "Basis" kann man unten den Abweichenden Eigentümer angeben, allerdings nur als Alleineigentum. Müssen wir jetzt also in dem Programm grundsteuer-digital die Eltern auch als Zentrale Mandanten anlegen ? Bei Elster kann der Zentrale Mandant auch abweichend von den Eigentümern sein und dort kann man Ehegatten anlegen.
LB
Ich würde einen neuen Mandanten anlegen (so wie in Elster).
Ob Grundsteuer-digital eine andere Lösung hat, kann ich nicht beurteilen, da ich das Programm nicht mehr nutze.
Martin Heim