@Alexander_Herrmann schrieb: [...] In Bundesländern, bei denen die Gemeinden eine Grundsteuer C nach § 25 (5) Bundesgrundsteuergesetz erheben können, ist der Entwicklungszustand (baureifes Land oder eben nicht) aber doch ein relevanter Parameter?! [...] ... ich stolpere auch des Öfteren genau über diesen Punkt ("baureifes Land" oder "Bauland" oder "Bauerwartungsland" etc.) ... und die Formulierung, dass es im Ermessen der Gemeinden liegt, die "Grundsteuer C" zu 'erfinden' , hängt wie ein Damoklesschwert über vielen Grundstückseigentümern ... vielleicht gibt es im BWW (bundesweiten-Web) irgendwo schon genauere Aussagen, aber sie verstecken sich noch vor mir. Für mich sieht es so aus, als ob jede Gemeinde freie Hand hat, hier einen neuen schönen 'Grundsteuer-Topf' anzulegen. ... hat vielleicht jemand den genaueren Durchblick und Einblick, wie sich der Gesetzgeber und die Finanzverwaltungen das Thema "Grundsteuer C" vorstellen ... ... und wer lieber ... nein, sagen wie lieber: besser ... mit der "Grundsteuer C" rechnen sollte ?
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