Hallo Antje, Sie legen bei beiden Firmen die BG mit den selben Daten an und machen entsprechend den Stammdatenabruf. Aufgrund der beiden Stammdatenabrufe erwartet die BG zukünftig 2 Lohnnachweise. Die Konsolidierung findet dann direkt bei der BG statt. Gruß Björn
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