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Berufsgenossenschaft Konsolidierung

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letzte Antwort am 07.09.2022 06:22:26 von björn
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AntjeR
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
321 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

ich habe folgende Frage:

 

Ich muss ab sofort 2 Firmen mit jeweils eigener Mandantennummer, eigener Steuernummer, eigener Betriebsnummer abrechnen. Laut Anfrage bei der Berufsgenossenschaft soll aber für die BG keine neue Mitgliedschaft mit eigener Mitgliedsnummer begründet werden. Da soll ich die Mitgliedsnummer der "anderen Firma " verwenden.

 

Ich kannte es so von einem anderem Lohnabrechnungsystem, dass es die Möglichkeit der Konsolidierung gab.

 

Gibt es diese auch, oder muss dann die Meldung der Jahreslohnsumme über SV erfolgen. Und ich kann in den

beiden Firmen jeweils die gleiche Mitgliedsnummer als Hauptmitgliedschaft benennen.

 

Hat da jemand Erfahrungswerte?

 

Kollegiale Grüße

 

AntjeR
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 3
319 Mal angesehen

SV Net war gemeint...

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björn
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
296 Mal angesehen

Hallo Antje,

 

Sie legen bei beiden Firmen die BG mit den selben Daten an und machen entsprechend den Stammdatenabruf. Aufgrund der beiden Stammdatenabrufe erwartet die BG zukünftig 2 Lohnnachweise. Die Konsolidierung findet dann direkt bei der BG statt.

 

 

Gruß

Björn

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letzte Antwort am 07.09.2022 06:22:26 von björn
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