Hallo Community,
ich habe folgende Frage:
Ich muss ab sofort 2 Firmen mit jeweils eigener Mandantennummer, eigener Steuernummer, eigener Betriebsnummer abrechnen. Laut Anfrage bei der Berufsgenossenschaft soll aber für die BG keine neue Mitgliedschaft mit eigener Mitgliedsnummer begründet werden. Da soll ich die Mitgliedsnummer der "anderen Firma " verwenden.
Ich kannte es so von einem anderem Lohnabrechnungsystem, dass es die Möglichkeit der Konsolidierung gab.
Gibt es diese auch, oder muss dann die Meldung der Jahreslohnsumme über SV erfolgen. Und ich kann in den
beiden Firmen jeweils die gleiche Mitgliedsnummer als Hauptmitgliedschaft benennen.
Hat da jemand Erfahrungswerte?
Kollegiale Grüße
SV Net war gemeint...
Hallo Antje,
Sie legen bei beiden Firmen die BG mit den selben Daten an und machen entsprechend den Stammdatenabruf. Aufgrund der beiden Stammdatenabrufe erwartet die BG zukünftig 2 Lohnnachweise. Die Konsolidierung findet dann direkt bei der BG statt.
Gruß
Björn