Machen Sie sich keine Sorgen, ich habe alles in ruhe gut gelesen 100% nicht, sonst hätten Sie in Punkt 3.2.7 (3) gelesen, dass Sie die Abrechnung in der Lohnabrechnung 12/2021 durchführen. 😉 Es ist wirklich wichtig, dass Sie sich daran halten, sonst haben Sie nachher echt Probleme.
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