in der Historie meiner Abrechnungsabteilung kann ich leider nicht nachvollziehen, wie hier mit der Erstattung der Kosten für ärztliche Bescheinigungen verfahren wurde. Konkret geht es um die Erstattung für eine Schwangerschaftsbescheinigung. Im § 9 Absatz 6 Satz 2 MuSchG ist zu lesen: "Die Kosten für Zeugnisse und Bescheinigungen, die die schwangere oder stillende Frau auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen hat, trägt der Arbeitgeber." Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__9.html
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