@andrea3110 schrieb: Habe ich es richtig verstanden, dass auch für den Übertrag lediglich der Belegbilder, also den Rechnungsdatenservice, im DUO-Bestand die erweitere Version eingestellt werden muss? Bin ich mir selber gerade nicht sicher, weil unser Standard erweitert lautet und wir damit solche Probleme proaktiv umgehen aka Mandanten dann bei uns auch schon aktiv mitarbeiten sollen anstatt uns nur Belege zu liefern. Aber kann man ja auch in 2 Minuten eben austesten und dann ggf. noch immer auf erweitert umstellen, wenn lexOffice meckert. Ich meine aber, dass für den RDS 1.0 man nicht zwingend die erweiterten Bearbeitungsform braucht. Wir haben auch ein Testmandat im Steuerberaterportal, mit dem wir rumspielen können. Dann kann man da testweise ein paar Daten erfassen und per RDS 1.0 oder BDS eben übertragen, weil wir auch zwei Testmandate in DATEV / DUO haben: #99999 und #99998, die uns seitens DATEV nicht berechnet werden.
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