Der Großteil unserer Kunden verwendet Unternehmen online, davon rund 80 % den Upload per E-Mail. Sehr viele dieser Kunden haben eine
[email protected] eingerichtet, die automatisch an die DATEV-Zieladresse weitergeleitet wird. Ich denke, dass wir mit diesem Vorgehen nicht allein sind und viele Kanzleien auf diese Weise arbeiten. Wenn sich diese Zieladresse ändert, benötige ich für jeden betroffenen Kunden den Kontakt zum jeweiligen IT-Techniker, damit die Adresse angepasst werden kann. Das ist grundsätzlich kein Problem – vorausgesetzt, ich weiß, welcher Mandant betroffen ist, und ich habe genügend Vorlaufzeit. Aber so ... Eine offizielle Mitteilung der DATEV mit folgender Information wäre meiner Meinung nach das Mindeste gewesen: Geplant ist die Bereitstellung einer zusätzlichen Schaltfläche, mit der betroffene Belegtyp-/Zieladressen-Kombinationen nach eigener Prüfung wieder entsperrt werden können. Dadurch entfällt für diese geprüften Kombinationen die Notwendigkeit, eine neue Zieladresse zu generieren. Die Bereitstellung dieser Funktion ist aktuell für den 06.08.2026 vorgesehen. Bitte beachten Sie: Vor einer Entsperrung muss weiterhin eine Prüfung durch den Anwender erfolgen, damit sichergestellt wird, dass die in der Konfiguration angezeigten Zieladressen mit dem jeweils korrekten Belegtyp verknüpft sind. Eine Belegtyp-/Zieladressen-Kombination sollte erst dann wieder freigegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zuordnung korrekt ist. Eine derart wichtige Information lediglich in einem Forum zu veröffentlichen, reicht mir persönlich nicht. Eine offizielle Information an die betroffenen Kanzleien wäre aus meiner Sicht selbstverständlich gewesen.
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