Hallo Frau Bohn, eine Betragslohnart für das Kurzarbeitergeld wird es in Lohn und Gehalt weiterhin nicht geben. Die Korrektur des Kurzarbeitergeldes für den bereits ausgetretenen Mitarbeiter können Sie in Lohn und Gehalt wie folgt durchführen: Setzen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat hoch. Erfassen Sie im Kalender für den zu korrigierenden Monat mit dem Ausfallschlüssel „KU“ die Kurzarbeitsstunden, die abgerechnet werden sollen. Sollte die Korrektur der Kurzarbeitergeldberechnung aufgrund geänderter Werte für das Soll- und Istentgelt durchgeführt werden, können Sie die Veränderung der beiden Werte für jeden zu korrigierenden Monat unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Registerkarte „Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung“ entweder mit einem Plus- oder einem Minuswert erfassen. Informationen über Nachberechnungen für ausgetretene Mitarbeiter finden Sie in unserem Dokument 1006567 – Nachberechnung oder Änderung für einen ausgetretenen Mitarbeiter durchführen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns.
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