Hallo liebe Frau Preuß, vielen Dank für Ihre Antwort. Es geht darum, dass ich die Werte für die Lohnabrechnung (Gehalt und Kurzarbeit) der Mitarbeiterin korrigieren muss. Dies darf ich bzw. ist mir lt. Gesetzgeber, hinsichtlich der Lohnsteuerjahresbescheinigung, nur im laufenden Jahr möglich. Ein Eingreifen für 2020 oder 2021 ist nicht erlaubt. Den zu berichtigenden Antrag für das Kurzarbeitergeld 2020 habe ich manuell erledigt. Die richtigen Werte lagen mir hierzu von der Arbeitsagentur vor. Deshalb meine Frage - wird DATEV eine Betragslohnart für KUG die ich in den Bewegungsdaten der Mitarbeiterin erfassen kann und die in der Zeile 15 der Lohnbescheinigung ausgewiesen wird, zur Verfügung stellen? Vielleicht ist jetzt mein Anliegen klarer...... 🙂 Vielen Dank und herzliche Grüße
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