Hallo zusammen, ich habe einen Mandanten, der Arbeitnehmer online nutzt. Jetzt habe ich den Sachverhalt, dass für Arbeitnehmer die letzte Abrechnung und LSt-Bescheinigung ggf. zum Jahresende bzw. Anfang korrigiert wird, da zu versteuernde Sachverhalte (Geschenke über Freigrenzen, etc.) nachträglich berücksichtigt werden. Wie muss die Auswertungssteuerung aussehen, damit für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter, für die Arbeitnehmer online beendet wurde oder wo noch keine Registrierung erfolgt ist, die Abrechnungen und Bescheinigungen an den Arbeitnehmer nach Hause versandt werden? Oder gibt es die Möglichkeit nicht? Liebe Grüße
... Mehr anzeigen