Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten, der Arbeitnehmer online nutzt.
Jetzt habe ich den Sachverhalt, dass für Arbeitnehmer die letzte Abrechnung und LSt-Bescheinigung ggf. zum Jahresende bzw. Anfang korrigiert wird, da zu versteuernde Sachverhalte (Geschenke über Freigrenzen, etc.) nachträglich berücksichtigt werden. Wie muss die Auswertungssteuerung aussehen, damit für Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter, für die Arbeitnehmer online beendet wurde oder wo noch keine Registrierung erfolgt ist, die Abrechnungen und Bescheinigungen an den Arbeitnehmer nach Hause versandt werden? Oder gibt es die Möglichkeit nicht?
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn die Brutto/Netto-Abrechnungen sowie weitere Auswertungen per Post direkt vom DATEV-Rechenzentrum an die Privatadresse der Mitarbeiter des Mandanten versendet werden sollen, gehen Sie bitte vor wie unter 3.2 Auftragsversand an Arbeitnehmer im Dokument 1034417 beschrieben.
Für die Mitarbeiter, welche bei Arbeitnehmer online registriert sind, erfolgt kein Versand der Brutto/Netto-Abrechnungen.
Vorausgesetzt, das Kontrollkästchen Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben ist deaktiviert. Dieses finden Sie untere Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen, Registerkarte Arbeitnehmer online.