Ich wäre da für ein viel geileres Verfahren, was man aus einem anderen Bereich adaptieren könnte: Der Arbeitgeber muss im Zeitpunkt der Neueinstellung und dann immer im Zeitpunkt der Lohnzahlung die Richtigkeit der SV-Nummer prüfen. Dies kann er mittels einfacher Eingaben auf der Seite des Bundeszentralamtes für Sozialversicherungswirtschaft machen. Die Antwort kommt dann innerhalb von 5 Tagen per Post. Aber nicht zum Arbeitgeber - aus Datenschutzgründen wird der Brief an den Arbeitnehmer versandt, der den dann umgehend seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Gleiches könnte man dann auch noch mit der Steuer-Id, der Bankverbindung, der Anschrift, der Krankenkasse, ... machen. Ein Traum. [/Ironie]
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