Wir rechnen mit dem Programm Lohn und Gehalt ab. Die Abrechnung eines Gehaltsverzichts (Altvertrag) ist auf der Gehaltsabrechnung richtig ausgewiesen. Es erfolgt aber keine Kürzung in der Lohnsteueranmeldung.
Wo könnte der Fehler liegen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
die Abrechnung eines Gehaltsverzichts führt zu keinem Abzug in der Lohnsteueranmeldung. Auch der 15%ige Pflichtzuschuss wird nicht als Abzugsbetrag berücksichtigt (dies ist ein Ausgleich, weil der Arbeitgeber bereits Sozialversicherung spart).
Nur wenn der Arbeitgeber darüber hinaus noch einen freiwilligen Arbeitgeber-Anteil zahlt (und die Einkommensgrenzen und Höhe des BAV-Vertrages auch sonst passen), führt dies zu einem Zuschuss, der über die Lohnsteuer-Anmeldung dem Arbeitgeber erstattet wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz