Vielen Dank Uwe Lutz für die Aussagen. Die Beanstandung lautete lapidar: "Der Inhalt der Entgeltunterlagen entspricht nicht im vollen Umfang den Anforderungen des § 8 BVV. Es bedarf der Ergänzung um -Stundenaufzeichnungen für geringfügig Beschäftigte." Auf die Ausnahmeregelungen für Angehörige wurde überhaupt nicht eingegangen. Ich halte das für einen Flüchtigkeitsfehler. Im nächsten Absatz kam dann gleich der Hinweis eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit der Androhung einer Geldbuße bis 50.000 €). Im Widerholungsfall werden wir ein entsprechendes Verfahren einleiten! Ich bin einmal gespannt wie nun weiter verfahren wird. Gruß und Frohe Ostern Melle46
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