Hallo AK 48599, nach einer kurzen Auszeit komme ich erst heute dazu, mich um diese Frage zu kümmern. Vielen Dank für den Hinweis auf die Veröffentlichung der Minijobzentrale! Genauso sehe ich das auch, Rechtsgrundlage ist wohl § 1 Abs. 2 Mindestlohndokumentationsverordnung (MiLoDokV), wo es ausdrücklich heißt, dass im Betrieb des Arbeitgebers mitarbeitende Ehegatten von dieser Pflicht befreit sind. Jetzt gilt es nur noch, die Betriebsprüfung auch davon zu überzeugen, die ja unter Hinweis auf § 8 Beitragsverfahrensordnung (BVV) die Vorlage von Stundenaufzeichnungen verlangt hatte und den Hinweis auf die Befreiung nicht gelten lies. Aber es kann ja eigentlich nicht sein, dass auf der einen Seite keine Aufzeichnungspflicht besteht und auf der Seite der Rentenversicherung eine Aufzeichnung gefordert wird. Das passt nicht zusammen! Wenn in der MiLoDokV eine Befreiung ausgesprochen wurde, steht dies wohl über der Verpflichtung in § 8 BVV, denn wo keine Aufzeichnungspflicht besteht, kann logischerweise auch nichts zu den Entgeltunterlagen genommen werden! Herzliche Grüße Melle46
... Mehr anzeigen