Hallo Christin1, die Ehefrau gilt als unterhaltsberechtigt, soweit sie nicht explizit herausgenommen werden muss, weil der Pfändungsbeschluss das vorgibt und jedes Kind gilt als unterhaltsberechtigt. Wobei man bei der Anzahl der Kinder nachfragen muss, weil 2 Kinderfreibeträge nicht immer auch 2 Kinder bedeuten, er kann ja auch 3 Kinder haben, wovon 2 vielleicht nicht bei ihm leben, sondern evtl. bei einer EX-Frau. Wenn er 2 Kinder hat, hat er 3 unterhaltsberechtigte Personen. Viele Grüße Sailor
... Mehr anzeigen