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Pfändung und Unterhaltsberechtigte

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letzte Antwort am 16.12.2021 13:08:16 von Sailor
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Christin1
Beginner
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Liebe Community,

 

ich habe im Büro folgenden Fall: Ehemann hat ein Einkommen pro Jahr von ca. 32.000,00 Euro, Ehefrau hat ein Einkommen pro Jahr von ca. 15.000,00 Euro. Der Ehemann hat Steuerklasse 3 und 2 Kinderfreibeträge.

Nun soll die Drittschuldnererklärung ausgefüllt werden.

In der Erklärung wird gefragt, wie viele Unterhaltsberechtigte es für den Ehemann gibt.

Leider habe ich nun div. Beispiele von 1-3 Unterhaltsberechtigte gefunden.

Nun bitte ich Euch um Hilfe, wie ich dies berechnen muss. 

Vielen Dank. 

Sailor
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
339 Mal angesehen

Hallo Christin1,

 

die Ehefrau gilt als unterhaltsberechtigt, soweit sie nicht explizit herausgenommen werden muss, weil der Pfändungsbeschluss das vorgibt und jedes Kind gilt als unterhaltsberechtigt.

Wobei man bei der Anzahl der Kinder nachfragen muss, weil 2 Kinderfreibeträge nicht immer auch 2 Kinder bedeuten, er kann ja auch 3 Kinder haben, wovon 2 vielleicht nicht bei ihm leben, sondern evtl. bei einer EX-Frau.

 

Wenn er 2 Kinder hat, hat er 3 unterhaltsberechtigte Personen.

 

Viele Grüße

Sailor

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letzte Antwort am 16.12.2021 13:08:16 von Sailor
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