Hallo Frau @Gelöschter Nutzer , zugegeben: Diese länger anhaltende Serie der Entscheidung des ArbG Rheine (3 Ca 1029/09) fand ich auch auffällig. Daher bin ich der Sache nachgegangen. Einen Fehler konnte ich dabei jedoch nicht finden, die Hitliste wurde korrekt ermittelt. Warum diese Entscheidung auf so lang anhaltendes Interesse stößt, weiß ich nicht. Da müssten wir einen Arbeitsrechtler fragen. Vielleicht findet sich hier in der Community einer, der die besondere Bedeutung dieser Entscheidung erläutern kann? Möglicherweise ist es einfach so, dass es zu dieser Fragestellung nicht viel Material gibt und sich daher alle Recherchen dazu auf diese eine Entscheidung fokussieren. Allerdings: Warum schließen Sie aus dem starken Interesse an dieser einen arbeitsrechtlichen Entscheidung, "dass es kaum SteuerberaterInnen gibt, die LEXinform für die Suche nach "spannenden" Urteilen nutzen"? Wenn Sie sich die Hitlisten weiterhin so genau anschauen, sehen sie schnell, dass daneben fast nur steuerrechtliche Themenstellungen finden. Bei der Rechtsprechung nahezu ausschließlich BFH-Entscheidungen. Und da spiegelt sich eben auch unsere Anwenderschaft wieder: Ganz überwiegend Anwender aus den Steuerberatungskanzleien, daneben aber auch aus übergreifenden Sozietäten und der Anwaltschaft. Auch deren Abfrage-Schwerpunkte schaffen es hier und da in die Hitlisten. Gerade im Bereich der Rechtsprechung verteilen sich die Dokumentabrufe auf eine wesentlich größere Anzahl von Einzeldokumenten. Jeder findet hier andere spannende Themen für sich. Gerne kann ich Ihnen auch hierzu noch ein konkretes Beispiel aufstellen: Im Monat Juni 2021 wurden 27.694 verschiedene Rechtsprechungsdokumente genutzt. Insgesamt wurden diese 100.466 mal aufgerufen. Das ergibt durchschnittlich 3,6 Aufrufe pro tatsächlich aufgerufenem Rechtsprechungsdokument. Die am häufigsten aufgerufene Entscheidung, ein BFH-Urteil, kam dabei auf 453 Abrufe. Die Entscheidung des ArbG Rheine kam auf Platz 4 mit 313 Abrufen. Und noch ein Vergleich dazu: Die Dokumente des Themenlexikons Steuerrecht kamen im selben Monat auf durchschnittlich 116,6 Aufrufe pro tatsächlich aufgerufenem Dokument. In diesem Bereich bündelt sich die Nachfrage auf weniger, aber zentrale Dokumente. Und das zeigt, warum die reinen Zahlen in die Irre führen, wenn man sie verallgemeinernd quer über alle Bestandsbereiche betrachtet. Viele Grüße, Christian Schneider
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