Hallo liebe Community, ich habe die Kinderverwaltung unserer Mitarbeiter bearbeitet. Kurz zur Erklärung ich habe die Lohnbuchhaltung 2021 übernommen. Vorher wurden die Abrechnungen über ein Steuerbüro getätigt. Wobei es hier 2019 einen Wechsel gab. Bislang klappt auch alles prima. Nun bekomme ich die folgende Meldung: Der AN ist am 01.10.2017 eingetreten, für den Zeitraum zwischen 11/17 und 12/19 fehlen Lohnkonten. Dadurch kann die Prüfung, ob für das Kind Nr. 1 der Nachweis bzgl. des PV Abschlags rechtzeitig erfolgt ist, nicht vollständig erfolgen. Es kann nicht festgestellt werden, ob der Beginn der Beitragspflicht in der PV erst später erfolgt ist. Hat der Steuerberater hier vergessen Daten zu vermerken? Ich bin mir nun unsicher was ich ändern muss, damit die Prüfung der PV Daten richtig erfolgen kann ohne Nachberechnungen bis in 2017 zu verursachen. Vielen D
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