Hallo zusammen,
bei einem unserer Mitarbeiter wurde festgestellt, dass er das Jahresarbeitsentgelt 2021 unterschritten hat.
Ich habe noch nicht viel Erfahrung mit den Löhnen. Muss er nun rückwirkend in die KV eintreten? Was muss ich tun, damit alles seinen richtigen Weg geht? Er ist älter als 55.
Vielen Dank vorab.
Hallo V_Brun,
ich nehme an, der Mitarbeitende war bislang privat krankenversichert?
Bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen würde die Krankenversicherungsfreiheit nach meinem Verständnis fortbestehen, vgl. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) - Lexikon | BARMER.
Beste Grüße!
Hallo Payroll,
danke für die Antwort 🙂