Hallo, es besteht die Möglichkeit, einen getrennten Zahlungsträger für die Netto Be- und Abzüge erzeugen zu lassen. Aktivieren Sie dazu unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen, Registerkarte DÜ in der Gruppe Datenübermittlung Zahlungsverkehr das Kontrollkästchen "getrennte Auswertungen für Lohn/Gehalts-Zahlungen und Netto-Abzüge". Folgende Auswertungen müssen dann zusätzlich angelegt sein: * 205 – Überweisung Netto-Abzüge (mit Datenübermittlung DÜ an Institutionen oder DTA-Datei) * 206 – Sammelauftrag DÜ Netto-Abzüge * 207 – DÜ-Protokoll Überweisung Netto-Abzüge Beachten Sie jedoch, dass dies dann für alle Nettoabzüge gilt. Eine Einschränkung nur auf die bAV ist nicht möglich.
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