Hallo, grundsätzlich können Sie die gleiche Personalnummer wieder verwenden und die Stammdaten entsprechend abändern. Bitte beachten Sie dabei, dass dann keine Nachberechnungen auf den vorherigen Beschäftigungszeitraum mehr möglich sind. Alternativ können Sie natürlich auch eine neue Personalnummer anlegen. Bitte stimmen Sie sich mit der zuständigen Krankenkassen ab, wie dieser Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist.
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