Hallo,
Ich habe eine AN die war auf 450 Euro Basis arbeiten und ist dann zum 30.06.2021 ausgetreten. Sie wurde letztes Jahr angestellt.
Jetzt kam sie aber für 4 Tage im August als kurzfristige Aushilfe arbeiten.
Wie rechne ich das jetzt ab ?
Muss ich sie wieder neu anlegen in Lodas ? Und wenn ja wie lege ich sie an? Als kurzfristige Beschäftigte, aber das ist ja eigentlich nur auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ?
Kann Berufsmäßigkeit unterstellt werden?
Sie ist 73 Jahre also Rentnerin.
Also würde ich sagen, nein.
Hallo,
grundsätzlich können Sie die gleiche Personalnummer wieder verwenden und die Stammdaten entsprechend abändern. Bitte beachten Sie dabei, dass dann keine Nachberechnungen auf den vorherigen Beschäftigungszeitraum mehr möglich sind. Alternativ können Sie natürlich auch eine neue Personalnummer anlegen.
Bitte stimmen Sie sich mit der zuständigen Krankenkassen ab, wie dieser Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist.