Guten Morgen zusammen, wir haben ein Mandat übernommen, bei dem ein Mitarbeiter im Jahr 2020 in den Krankgeldbezug gefallen ist und im Februar 2021 seine Wiedereingliederung begonnen hat. Der Mitarbeiter hat während der Wiedereingliederung, welche über mehrere Monate ging (Februar – Dezember 2021), folgenden Zahlungen vom AG erhalten: Umsatzprovisionen (April, September, November) monatlich einen Fahrkostenzuschuss (da er mit privatem PKW zu den Kunden gefahren ist) eine Urlaubsabgeltung (für die Urlaubstage die er im Jahr 2020 aufgrund der Krankheit nicht mehr nehmen konnte) Urlaubsgeld Alle Zahlungen wurden steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet. Nun hat sich die Krankenkasse bei uns gemeldet und bittet um Prüfung der Beitragspflicht, da die DRV der Meinung ist, dass die Sonderzahlungen (die Umsatzprovisionen, die Urlaubsabgeltung und das Urlaubsgeld) Beitragsfrei sind. Leider hat bei uns bisher niemand einen Mitarbeiter in der Wiedereingliederung abgerechnet und aus dem Internet und den Gesetzen werden wir nicht wirklich schlau, ob die Einmalzahlungen tatsächlich Beitragsfrei sind. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich und kann uns hierbei weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!
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