Hallo zusammen,
wir haben für einen Mandanten mit mehreren Gesellschaften in Unternehmen online eine Unterberaternummer angelegt. In der Rechteverwaltung wurden unsererseits alle Rechte freigeschaltet. Nun stellt sich uns die Frage, wer kann bzw. muss die einzelnen Mandate unter dieser Unterberaternummer anlegen und die Stammdaten anlegen.
Wir sind der Meinung, dass der Mandant die einzelnen Gesellschaften dort anlegen muss. Hat hier eventuell jemand Erfahrung damit und kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus und schon einmal ein schönes Wochenende!
Pia Pfeiffer
Wie soll der Mandant das denn machen? Der kennt doch gar nicht Ihre internen Ordnungsbegriffe (Mandantennummer/Beraternummer) und kann gar nicht die Bestände (Belege Online, Kasse etc.) selbst anlegen.
Das MÜSSEN Sie machen, der Mandant kann es gar nicht.
Siehe Punkt 2.1:
DATEV Stammdaten online - Unternehmen anlegen oder erweitern - DATEV Hilfe-Center
Das können nur Sie.
Bei den Rechten in der RVO handelt es sich um Zugriffsrechte. Das bedeutet, daß Sie die Bestände einrichten müssen, damit der Mandant Zugriff haben kann.
Ist das Ihr erstes DUO-Mandat? Wie haben Sie es früher gehandhabt?
Das kann nur der Berater bzw. sein Administrator. Allein die Einrichtung und der Zugriff auf die EO-Stammdaten erlediget weitere Überlegungen aus meiner persönlichen Sicht.
Beim Anlegen in UO bleibt es ja nicht. Je nachdem wie die Rechteverwaltung Online aufgebaut ist hat der Mandant dann zuerst gar kein Zugriff auf die Mandantennummer da diese erst noch freigegeben werden muss mit den jeweiligen Bausteinen.
Guten Morgen zusammen,
vielen Dank für alle Rückmeldungen.
Wir haben nun die Lösung für unser Problem gefunden!
Wir wünschen allen einen guten Start in die neue Woche.