Sehr geehrter Herr Quantius, bis vor Kurzem hätte ich die vorstehende Meinung geteilt. Allerdings hatte ich kürzlich einen ähnlichen Fall und kann abweichend davon deshalb wie folgt antworten: Durch die Eingabe des Fehlzeitengrundes Einstellung Krankengeld wg. voller EU-Rente erfolgt zur Recht eine Verbeitragung der Einmalzahlung. Hintergrund: Diese Fehlzeit ist mit (fiktiv zu berücksichtigenden) SV-Tagen hinterlegt, so dass es zu einer Verbeitragung kommt, obwohl in diesem Kalenderjahr keine sv-pflichtigen Zahlungen geleistet wurden. Bitte gehen Sie dieser Argumentation selbst noch einmal kritisch nach; vielleicht kommen Sie dann auch zu dem Ergebnis von LODAS; und der Krankenkasse gegenüber können Sie dann auch entsprechend argumentieren. Ich weiß, dass diese Konstellation auch den Mitarbeitern der Krankenkasse nicht unbedingt geläufig ist. Viel Erfolg und ein schönes Wochenende! Viele Grüße
... Mehr anzeigen