Hallo Ihr Lieben, ich habe folgendes Problem: Bei einem meiner Mandanten wurde extern die Buchhaltung gemacht. Gebucht wird mit sechsstelligen Konten und dem SKR04. Es wurde nun unterjährig für Sachverhalte, die eigentlich dem Umlaufvermögen zu zuordnen sind, ein Konto des Anlagevermögens genutzt. Abschlusstechnisch wurde das Konto entsprechend umgegliedert. Allerdings kommt es natürlich zu Abstimmungsdifferenzen bei "Abstimmung der Anlagenbuchführung". Auf welchem Weg wird man die Differenzen ohne großen Aufwand los? Kann man in DATEV irgendwo hinterlegen, dass das Konto in die Prüfung "Abstimmung Anlagenbuchführung" nicht mit einbezogen werden soll? Ich freue mich über Rückmeldungen und/oder Hilfestellungen. Vielen lieben Dank vorab und schönen Feierabend 🙂 Beste Grüße aus Flensburg, Laura Althaus
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