Hallo zusammen, wir erfassen in unserer FiBu geleistete Anzahlungen nach 13b (Bauwirtschaft). Mit der temporären Änderung der USt haben wir in der 2. JH 2020 die Anzahlungen mit 16% erfasst. Im Jahr 2021 kommen die Schlussrechnungen (Leistung abgeschlossen in 2021 - Berechnung 19%). Die bereits geleistete, mit 16% angemeldete Anzahlung wird bei der Erfassung der Schlussrechnung gegen den Kreditoren gebucht: Bauleistung (19% USt/VSt) an Kreditor (Erfassung der gesamten Leistung) Kreditor an geleistete Anzahlung (16% USt/VSt) (Umbuchung der geleisteten Anzahlung) Nun aber in der Umsatzsteuer-Voranmeldung passt die Bemessungsgrundlage (Kz. 84) mit der darauf entfallenden Umsatzsteuer (Kz. 85) nicht, da auf dem Konto geleistete Anzahlungen, Anzahlungen mit 16 und 19% verbucht werden. Das FA hat bereits angefragt, Klärung läuft. Um solche Anfragen künftig zu vermeiden - wie wäre die eleganteste buchhalterische Lösung? Ein weiteres Konto einzuführen und die 16%-Anzahlungen auf diesem separat auszuweisen? Welchen Kennziffer in der UST-AV wäre dann solchen Konto zu zuordnen? Danke für eure Anregungen.
... Mehr anzeigen