Hallo Nathalie,
ein Jobticket ist ab 01/2019 steuerfrei, wenn es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn für folgende Fahrten zur Verfügung gestellt wird:
- Unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
- Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer zusätzlich in Anspruch nehmen kann
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Jobticket gegen eine Gehaltsumwandlung, schließt diese die Steuerfreiheit aus. Ab 2020 ist anstelle der Steuerfreiheit auch eine Pauschalierung in Höhe von 25% möglich.
Welche Versteuerung in Ihrem Fall für das Jobticket gewählt werden muss, können wir rechtlich leider nicht beurteilen.
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