Hallo Herr Reich, Liebe Community, ich lese gerade Ihren damaligen Chat und habe jetzt auch mal eine Frage, zu JobTicket. Sie Schreiben, dass unter Fahrtkostenzuschuss Jobticket (Sachzuwendungen) der Sachbezug zu erfassen ist. In Ihrem Fall 44 €. Was schlüsseln Sie unter Versteuerung? Steuerfrei (Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln)? Die Steuerfreiheit ist doch nur aufgrund der 44 Euro Freigrenze gegeben und eine Steuerfreiheit liegt ja nicht vor, da die Arbeitnehmer Zuzahlungen leisten und von daher die "Zusätzlichkeitsvoraussetzungen" nicht gegeben sind, oder? Viele Grüße Nathalie
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