Naja, was sagt denn das Gesetz? @ 25a Abs. 8 UStG Der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er Absatz 4 nicht anwendet. Bezieht sich der Verzicht auf die in Absatz 2 bezeichneten Gegenstände, ist der Vorsteuerabzug frühestens in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die Steuer für die Lieferung entsteht. Also, kann das Fahrzeug doch ohne USt-Ausweis als innergemeinschaftliche Lieferung b2b abgegeben werden. Wo ist das Problem? Ich sehe keines.
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