Hallo, ich brauche bitte Hilfe bei der Buchung eines Autoverkaufs. Ein Gebrauchtwagenhändler hat einen Pkw diff.besteuert eingekauft. Dieser wird mit Gewinn in das EU-Ausland verkauft. Wie muss ich das jetzt buchen? Ist der Gewinn eine ig. Lieferung?
Danke.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn es sich nicht um ein Neufahrzeug iS.d. § 1b UStG handelt, ist m.E. in DE die USt gem. § 25a UStG abzuführen.
@AB_0712 schrieb:Dieser wird mit Gewinn in das EU-Ausland verkauft. Wie muss ich das jetzt buchen? Ist der Gewinn eine ig. Lieferung?
Und was sagt Haufe?
Die innergemeinschaftliche Lieferung ist hiernach im Rahmen der Differenzbesteuerung nicht steuerfrei. Dies missfällt häufig dem Erwerber im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Da der Unternehmer bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten kann, kann er über diesen Umweg die Steuerbefreiung doch anwenden.
Also VoStAbzug rückgängig machen und eine i.g.L. draus machen geht wohl schon....
Fraglich ist: Handelt es sich beim Erwerber um eine Privatperson, oder um einen Unternehmer?
Guten Morgen,
also das Auto wurde diff.besteuert eingekauft. Es gab keinen Vost-Abzug. Der Verkauf geht an einen Unternehmer mit ausl. ID-Nr.
Danke vorab.
Naja, was sagt denn das Gesetz?
@ 25a Abs. 8 UStGDer Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er Absatz 4 nicht anwendet. Bezieht sich der Verzicht auf die in Absatz 2 bezeichneten Gegenstände, ist der Vorsteuerabzug frühestens in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die Steuer für die Lieferung entsteht.
Also, kann das Fahrzeug doch ohne USt-Ausweis als innergemeinschaftliche Lieferung b2b abgegeben werden. Wo ist das Problem? Ich sehe keines.