Da die Leistungsprämie vermutlich schwankt, das Soll-Entgelt also nicht hinreichend bestimmbar ist, legt man den durchschnittlichen Verdienst der letzten 3 Monate vor der Kurzarbeit als Soll-Entgelt fest. Das kann dann unter Personaldaten->Kurzarbeit->Gleichbleibendes monatliches Soll-Entgelt festgelegt werden. Da ist das bei LODAS zu finden. Wir bei LuG hoffentlich ähnlich sein. Siehe 11.2. https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf
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