Im § 13b UStG ist lediglich geregelt, wer die Umsatzsteuer zu zahlen hat und wer den Vorsteuerabzug hat, wenn er eine in diesem Paragraphen genannte Leistung erhält bzw. ausführt. Daher muss immer einzeln geprüft werden, wer führt für wen die Leistung aus und wie ist da die entsprechende Konstellation. Wenn ich einen Auftrag annehme, ist es für meinen Auftraggeber völlig irrelevant, wie ich diesen Auftrag ausführe, ob allein, oder mit Hilfe. - Ich erbringe eine Leistung und diese berechne ich an meinen Auftraggeber, Punkt. - Mein Subunternehmer erbringt eine Leistung an mich und nicht an meinen Auftraggeber, Punkt. Zwei Sachverhalte, die unabhängig voneinander zu bewerten sind.
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