Hallo, folgende Frage: Unternehmer nimmt Fremdleistungen nach 13b in Anspruch (alles einwandfrei) und will diese an den Endkunden ebenfalls mit 13b weiterberechnen (die Voraussetzungen sind da auch erfüllt), mit einem Gewinnaufschlag. Da der Unternehmer nun ja aber selbst gar keine eigenen Leistungen erbringt, kann es da zu Problemen mit 13b kommen?
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