Hallo, Du kannst das folgendermaßen korrigieren: In der Schnellerfassung der Beschäftigung änderst Du den letzten abzurechnenden Monat auf den jetzigen Verarbeitungsstand. Danach änderst Du die Fehlzeiten bzw. die Arbeitstage und führst eine Probeabrechnung durch. Sollte es sich nur um die Änderung des Datums handeln, dann würde keine Betragsveränderung stattfinden. Die Frage ist nur, ob sich durch die Änderung der Arbeitstage auch der Auszahlungsbetrag verändern würde, weil womöglich die täglichen Arbeitszeiten nun abweichen würden? Das wäre natürlich blöd. Wie gesagt, probier es mit einer Probeabrechnung vorher aus. Viel Erfolg
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