Hallo, der Vortrag der DEÜV-Meldungen ist dann vorzunehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Umstellung auf DATEV Lohn und Gehalt unterbrochen ist. Den Beginn und Grund der Unterbrechung erfassen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Unterbrechung. Wenn im Vortragszeitraum durch das Fremdprogramm eine DEÜV-Meldung erstellt wurde (z. B. eine Unterbrechungsmeldung) muss diese Meldung auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | DEÜV-Meldungen erfasst werden. Die SV-Tage der jeweiligen Vortragsmonate müssen unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto, Registerkarte SV-Allgemein im Feld Sozialversicherungstage gekürzt erfasst werden. Die vorgetragenen DEÜV-Meldungen werden auf den Auswertungen nicht ausgewiesen. Sie werden aber so betrachtet, als seien Sie über Lohn und Gehalt erstellt worden und beeinflussen damit die weitere Meldungserstellung. Dabei kann es sich um eine Anmeldung oder Jahresmeldung handeln, deren Beginndatum größer ist, als das Datum, ab dem das Programm DEÜV-relevante Tatbestände überwacht. Handelt es sich um eine Unterbrechungsmeldung (Abgabegrund 51 bis 53) oder um eine Abmeldung mit Abgabegrund 34, dann gibt das Programm den Hinweis #LN12182 aus. Das "Startdatum" für die DEÜV-Meldungserstellung muss dann auf den Tag der erneuten Aufnahme der Beschäftigung gesetzt werden. Systemwechselabmeldungen (Abgabegrund 36) werden zu Kontrollzwecken zusätzlich erstbestückt. Weitere Informationen zum Vortrag von Lohnkontowerten können Sie unserem Dokument 5303318 Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt entnehmen.
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