Also ich glaube, Sie missverstehen da etwas Grundlegendes. Das Finanzamt greift auf keine Cloud zu. Habe ich auch garnicht implizieren wollen. Es geht uns darum, diese digitalen Belege "nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, ordnungsgemäß und unveränderbar" aufzubewahren. Aktuell liegen sie auf Amazon S3, und erfüllen unserer Meinung nach alle diese Kriterien. Aber: Mein Bauchgefühl sagt mir, dass der Nachweis dieser Kriterien leichter fällt, wenn wir eine Belegarchiv-Cloud eines deutschen Anbieters benutzen, der sich auf sowas spezialisiert hat. Deswegen dachte ich ursprünglich an DUO, weil meine Vorstellung ist, dass bei einem DATEV-Produkt keine Diskussionen mit dem Finanzamt drohen. In unserer Buchhaltung wurden diese Belege schon immer monatlich als ein Sammelposten gebucht. Nochmal zur Klarstellung: Wir setzen DUO schon seit Jahren als Belegarchiv für alle anderen Belege ein, nur nicht für diese, da wir sie in dieser Masse nicht in DUO hochgeladen bekommen. Das war ja der ursprüngliche Grund für meine Frage.
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