Hallo zusammen, ich habe einen Übungsleiter anzulegen, der einen Vertrag über 3,5 Stunden à 17,00 EUR pro Woche hat. Mein Vorgänger hat das immer mit PGS 900, BGRS 0000 erfasst. Ich bin mir mit der 900 - nicht meldepflichtiger Beschäftigter - etwas unsicher - tendiere zur 190 - Beschäftigte die nur in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind. Hintergrund, die BGW sagte mir auf telefonische Nachfrage ganz klar, dass unterschieden würde, zwischen Übungsleitern, die eine Pauschale bekämen und denen die nach Stunden abgerechnet würden. Bei denen die pauschal bezahlt würden - bestünde keine Meldepflicht, keine namentliche Erfassung und auch keine Beitragspflicht - Versicherungsschutz sei dennoch gewährt. Bei den Übungsleitern jedoch, die nach Stunden bezahlt würden, läge eine Art "selbständige Tätigkeit" vor. Diese müssten zur Unfallversicherung gemeldet werden, namentliche Erfassung sei notwendig und Beitragspflicht bestünde. Ferner teilte die BGW mit, dass es noch einige Kriterien mehr zu prüfen gebe und deshalb Übungsleiterverträge grundsätzlich besser bei der BGW zur abschließenden Beurteilung der Beitragspflicht vorzulegen wären. Macht Ihr das? Hat zufällig jemand von Euch auch Übungsleiter mit Stunden und festen Sätzen. Wie handhabt ihr das? Danke im Voraus an jeden der was beizutragen hat.
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